Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Designerin Katharina Messerer für Produkt-, Grafik- und Webdesign-Leistungen sowie Beauftragungen zur Social Media Strategie & Contentplanung bzw. Contenterstellung oder auch Fachvorträgen/Seminaren

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGBs“ genannt) gelten für alle Verträge über Produkt-, Grafik- und Webdesign-Leistungen sowie Beauftragungen zur Social Media Strategie & Contentplanung bzw. Contenterstellung oder auch Fachvorträgen/Seminaren zwischen der Designerin Katharina Messerer (nachfolgend: „Designerin“ genannt) und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin.

1.2 Es gelten für die Zusammenarbeit ausschließlich diese AGBs. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin – unabhängig von einer Kenntnis der Designerin darüber – eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat oder verwendet, und diese AGBs entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten AGBs sind nur dann gültig, wenn ihnen die Designerin ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmt. In diesem Fall haben die mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin getroffenen abweichenden Vereinbarungen stets Vorrang vor diesen AGBs.

1.4 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Designerin sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über die Vereinbarungen mit der Designerin hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung der Designerin in Textform.

2. Leistungen der Designerin

2.1 Die Designerin bietet Produkt-, Grafik- und Webdesign-Leistungen sowie Unterstützung bei der Social Media Strategie und der Social Media Contentplanung sowie Contenterstellung an. Sie bietet zudem Fachvorträge/Seminare an.

2.2 Im Rahmen dieses Portfolios beauftragt der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Designerin in einer gesonderten Vereinbarung (nachfolgend: „Auftrag“ genannt). Die genauen Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich daher aus dem Angebot der Designerin. Siehe auch 3.


3. Beauftragung 

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich die Designerin an Angebote für 1 Woche gebunden.

3.2 Der Vertrag kommt durch das Angebot der Designerin in Textform und die Auftragsbestätigung des Auftraggebers/der Auftraggeberin in Textform (z.B. durch E-Mail) zustande.

3.3 Die Inhalte des Angebotes der Designerin sind vertraulich zu behandeln.

4. Durchführung des Auftrages, Korrekturschleife, Änderungswünsche, Freigabe

4.1 Die Designerin organisiert die im jeweiligen Auftrag geregelten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. Die Designerin bestimmt ihre Arbeitsweise sowie ihre Arbeitszeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. von ihr einzusetzenden Erfüllungsgehilfen selbstständig im eigenen Ermessen.

4.2 Die Designerin verpflichtet sich jeden Auftrag entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik im Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lösung durchzuführen.

4.3 Die Designerin legt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ihre Arbeit (im Ganzen oder in Teilen) vor der Übergabe zur finalen Freigabe vor.

4.4 Bei den Leistungen der Designerin handelt es sich um künstlerische Leistungen. Die Designerin genießt daher Gestaltungsfreiheit. Kleine Änderungswünsche wird die Designerin vor der finalen Fertigstellung versuchen zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch nur für eine einmalige sog. „Korrekturschleife“. Diese beinhaltet allerdings nur z.B. minimale farbliche Anpassungen, minimale grafische Anpassungen, oder Typografie Anpassungen in geringem Umfang mit einer maximalen Arbeitszeit von insgesamt zwei Stunden. Alle darüberhinausgehenden Änderungswünsche sind vergütungspflichtig.

4.5 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann ansonsten Änderungen von Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen nur für noch nicht erbrachte Leistungen verlangen. Die Designerin wird in diesem Fall die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Designerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer Zusatzvereinbarung z.B. in Form der Anpassung des Angebotes zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

4.6 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat der Designerin innerhalb einer angemessenen Zeit – spätestens jedoch binnen 1 Woche – mitzuteilen, ob er/sie einen ihm von der Designerin unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags im Ganzen oder eines Teiles davon akzeptiert oder ablehnt.

4.7 Die Abnahme des Auftraggebers/der Auftraggeberin ist in Textform zu erklären. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werde. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn die Arbeit der Designerin durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin verwendet/eingesetzt wird. Der Abnahme steht es zudem gleich, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Arbeit der Designerin nicht fristgerecht abnimmt, obwohl er/sie dazu verpflichtet ist. Siehe auch 4.6.

4.8 Nach der finalen Freigabe durch den Auftraggeber/die
Auftraggeberin erfolgt die zeitaufwändige Reinzeichnung und Fertigstellung der Arbeit(en) durch die Designerin.

4.9 Mit der Freigabe durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin übernimmt dieser/diese die Verantwortung und Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit der Arbeit also insbesondere von Texten, Bildern und der Gestaltung (wie z.B. die Richtigkeit genannter Daten/Uhrzeiten, die Funktionsfähigkeit von QR-Codes oder Links usw.). Auch für das Ergebnis der Produktion (wie z.B. der gut lesbare Abdruck einer gestalteten Anzeige in einer Zeitung) übernimmt die Designerin keine Verantwortung und Haftung. Siehe auch 13.

4.10 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 2 Wochen nach finaler Übergabe bei der Designerin in Textform geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit der Designerin als mangelfrei.


5. Termine

5.1 Alle Termine für die Erbringung der Leistung werden individuell vereinbart und per Textform festgehalten. Die Einhaltung eines Termins durch die Designerin setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus (siehe auch 6.).

5.2 Es handelt sich bei den von der Designerin angegebenen Terminen immer nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Termine befreit den Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, soweit die Designerin eine Frist oder einen Termin ausdrücklich in Textform als sog. „verbindlichen Termin“ bezeichnet hat. Die Designerin wird den Auftraggeber/die Auftraggeberin über absehbare Verzögerungen bzw. über eine drohende Überschreitung von Terminen informieren, soweit diese für sie erkennbar werden.

5.3 Sofern die Designerin verbindliche Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (wie z.B. länger anhaltender Stromausfall oder Ereignisse höherer Gewalt), wird die Designerin den Auftraggeber/die Auftraggeber hierüber unverzüglich telefonisch oder per E-Mail informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht erfüllbar, ist die Designerin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers/der Auftraggeberin (wie z.B. eine geleistete Anzahlung) erstattet die Designerin unverzüglich.

5.4 Im Übrigen bestimmt sich der Eintritt des Leistungsverzugs nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin erforderlich.


6. Mitwirkungspflichten

6.1 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin benennt einen Ansprechpartner, der für alle Fragen betreffend die Durchführung des Auftrages verantwortlich ist.

6.2 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich die Tätigkeiten der Designerin in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Informationen samt entsprechenden Dateien sowie alle vorhandenen Unterlagen bzw. Vorlagen (nachfolgend gemeinsam:
„Unterlagen“ genannt) rechtzeitig und im vereinbarten Format zur Verfügung zu stellen.

6.3 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin informiert die Designerin unverzüglich in Textform über alle Umstände, die im Verlauf der Zusammenarbeit auftreten und die Durchführung des Auftrages beeinflussen können.

6.4 Soweit der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Designerin Unterlagen zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, versichert er/sie, dass er/sie zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird die Designerin diesbezüglich auf seine/ihre Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen. 


7. Vergütung

7.1 Die Designerin erhält für die im Angebot vereinbarten Leistungen eine pauschale Vergütung. Die Höhe der Vergütung der Designerin orientiert sich an dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) und es gilt der jeweils aktuelle Stundensatz der Designerin. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig.

7.2 Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung wie folgt fällig:

  •  50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin
  • 50% der Gesamtvergütung bei finaler Freigabe durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin (d.h. vor der Reinzeichnung durch die Designerin und der finalen Datenübergabe). 

7.3 Die Abnahme und somit die Fälligkeit der Vergütung darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Siehe auch 4. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7.4 Alle Rechnungen der Designerin sind nach Rechnungserhalt per E-Mail binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

7.5 Alle Preisen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gelten Umsatzsteuer.

7.6 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, im Einzelfall eine niedrige Belastung nachzuweisen. 


8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Alle von der Designerin erstellten und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Entwürfe, Reinzeichnungen und digitalen Daten (nachfolgend zusammen: „Dateien“ genannt) unterliegen dem Urheberrecht gemäß Urheberrechtsgesetz.

8.2 Die Dateien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin in Textform weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Veränderung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin neben der Vergütung eine angemessene Vertragsstrafe wie z.B. die doppelte vereinbarte Vergütung zu verlangen.

8.3 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die für den jeweiligen vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin an Dritte bedarf der Einwilligung der Designerin in Textform.

8.4 Die einfachen Nutzungsrechte beinhalten das Recht zur Speicherung und das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in jeglicher Weise d.h. insbesondere zur Verbreitung in gedruckten oder elektronischen Publikationen jeglicher Art sowie im Rahmen des eigenen Marketings. Das persönliche Urheberrecht der Designerin bleibt unberührt – es verbleibt stets bei der Designerin.

8.5 Die eingeräumten einfachen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin auf diesen/diese über.

8.6 Sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Arbeit(en) der Designerin auf der eigenen Homepage einbindet (wie z.B. ein Logo), hat die Designerin das Recht im Impressum als Urheberin der verwendeten Dateien genannt zu werden. Die gilt auch für mehrseitige gedruckte Publikationen wie Magazine, Bücher, Plakate etc. oder umfassendere digitale Publikationen wie E-Books. Ausgenommen sind kleinere Werbeflyer und Visitenkarten oder Social Media Beiträge. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz. In diesem Fall kann die Designerin 100 % der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

8.7 In die Arbeit der Designerin eingebachte Ideen oder Vorschläge des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder seiner/ihrer Mitarbeiter und/oder Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.


9. Sonderleistungen, Produktionsüberwachung, Neben- und Reisekosten

9.1 Sonderleistungen, die über das Angebot hinausgehen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, digitalen Daten, die Produktionsüberwachung oder ein Projektmanagement etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz der Designerin berechnet.

9.2 Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Designerin eine entsprechende Vollmacht -auch konkludent möglich- zu erteilen.

9.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

9.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere Bild- oder Schriftlizenzen etc., sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin stets zu erstatten.

9.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vorher abgestimmt sind, sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu tragen. Diese kann die Designerin jederzeit im Anschluss in Rechnung stellen.


10. Rohdaten

10.1 Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die auf dem PC in ihren Designprogrammen erstellt wurden, an den Auftraggeber/die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Herausgabe dieser sog. Rohdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

11. Belegmuster für die Designerin, Nutzung der Dateien durch die Designerin zu Werbezwecken

11.1 Von allen gedruckten Publikationen, die die Arbeit der Designerin beinhalten, überlässt der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Designerin mindestens ein einwandfreies ungefaltetes Muster unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, die Muster zum Zwecke der Eigenwerbung – auch unter Nennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin – zu verwenden.

11.2 Die Designerin ist ebenso berechtigt ihre Arbeiten für den Auftraggeber/die Auftraggeberin nach deren finaler Freigabe ohne erneute Einwilligung für ihre Eigenwerbung nutzen wie z.B. durch ein Reel auf Social Media oder einen Post auf LinkedIn oä. – auch unter Nennung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. 


12. Gewährleistung

12.1 Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr ggfs. überlassene Unterlagen sorgfältig zu behandeln.

12.2 Die Designerin ist hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit ihrer Leistung auf die Mitarbeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin angewiesen. Siehe auch 6.

12.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.


13. Haftung

13.1 Die Designerin haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. Pflichten deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) sowie für Kardinalpflichten (d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie haftet daher insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Auch im Übrigen ist die Haftung der Designerin auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

13.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes/Werkes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin von der Designerin an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf. Siehe auch 9.

13.4 Sofern die Designerin selbst Auftraggeberin von Subunternehmern/Subunternehmerinnen ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehende Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nachlieferung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme der Designerin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Siehe auch 9.

13.5 Für die vom Auftraggeber/der Auftraggeberin freigegebenen Arbeiten d.h. allen Dateien sowie deren Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin. 

13.6 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Designerin nicht. Eine etwaige Prüfung bzw. Anmeldung obliegt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vor der erstmaligen Verwendung.


14. Vertraulichkeit und Datenschutz

14.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich alle ausgetauschten Unterlagen, Dateien, Informationen, Entwürfe, Druckunterlagen, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder und Datenträger, welche urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten.

14.2 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils die andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Auftrags und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

14.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Auftrags hinaus und gilt auch für Mitarbeiter und Subunternehmer des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

14.4 Diese Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die

  • die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,
  • die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der

Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

  • die die andere Partei ausdrücklich in Textform zur Weitergabe freigegeben hat,
  • die die andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen

Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

  • die die andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen entwickelt hat,
  • die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher

Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

14.5 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist damit einverstanden, dass die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen von der Designerin unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

14.6 Die Parteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten, es sei denn sie sind gesetzlich hierzu verpflichtet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch die Parteien erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.


15. Schlussbestimmung

15.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Designerin.

15.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Designerin, sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin
Vollkaufmann/Vollkauffrau ist. Die Designerin ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.

Stand: Mai 2024

Erstellt von Rechtsanwältin Judith Harsch
https://www.judith-harsch.de/